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Pressemitteilung: Vorübergehender Annahmestopp von „Grundsteuer-Gutachten"

icon.crdate30.06.2025

Aufgrund des hohen Antragsvolumens können wir vorübergehend keine neuen Anträge zur Erstellung von "Grundsteuer-Gutachten" nach § 38 Absatz 4 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) annehmen. Alle Informationen sowie weitere Hinweise, finden Sie in unserer offiziellen Mitteilung.

Pressemitteilung vom 30.06.2025: Vorübergehender Annahmestopp von „Grundsteuer-Gutachten“

Zentrale Aufgabe eines Gutachterausschusses ist die Führung einer Kaufpreissammlung und die Er­stellung von Verkehrswertgutachten. Diese Pflichtaufgaben sind abschließend im Baugesetzbuch und in der Gutachterausschussverordnung verbindlich geregelt.

Seit der Gründung des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ zum 01.07.2021 erfüllen wir nicht nur diese Kernaufgaben, sondern bieten den Bürgerinnen und Bürgern unserer Verbandskommunen darüber hinaus zusätzliche Serviceleistungen – etwa Informationsveranstaltungen oder die Mitwirkung am qualifizierten Mietspiegel.

Mit dem Inkrafttreten des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) und der Öffnungsklausel in § 38 Absatz 4 LGrStG (Gutachten zur Ermittlung des „tatsächlichen Werts des Grund und Bodens“) hat sich unser Aufgabenspektrum nochmals erweitert. Wir waren einer der ersten Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, die in Abstimmung mit der Finanzverwaltung ein Mustergutachten zum Nachweis des tatsächlichen Werts des Grund und Bodens erarbeitet und die Erstellung entsprechender Gutachten zu einem Festpreis angeboten haben.

Aktuell liegen uns rund 650 Anträge auf „Grundsteuer-Gutachten“ vor. Davon konnten bislang etwa 270 Anträge abgearbeitet werden. Rund ein Drittel der Anträge musste im Rahmen der Vorprüfung aufgrund der 30%-Hürde abgewiesen werden. Die restlich erstellten Gutachten wurden an die Antragstellenden übergeben.

Die Mitteilung des Finanzministeriums, wonach Grundsteuer-Gutachten rückwirkend zum 01.01.2025 berücksichtigt werden, sofern sie bis zum 30.06.2025 beauftragt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung beim Finanzamt oder der Gutachtenerstellung – hat zu einem erheblichen Anstieg der Antragszahlen geführt. Aktuell verzeichnen wir zwischen 20 und 30 neue Anträge pro Woche.

Allein bei den „Grundsteuer-Gutachten“ besteht aktuell ein Bearbeitungsrückstau von ca. 380 Anträgen,was zu einer geschätzten Bearbeitungszeit von rund 19 Monaten führt. Das bedeutet: Ein heute eingereichter Antrag würde voraussichtlich frühestens im Januar 2027 bearbeitet werden können. Dieser enorme Bearbeitungsaufwand beeinträchtigt inzwischen auch die Bearbeitung regulärer Verkehrswertgutachten – hier liegen derzeit rund 120 offene Anträge vor.

Um die Qualität der Gutachten weiterhin zu gewährleisten und die Belastung der Geschäftsstelle zu begrenzen, sehen wir uns leider gezwungen, ab dem 01.07.2025 vorübergehend keine neuen Anträge auf „Grundsteuer-Gutachten“ mehr anzunehmen.

Bereits eingegangene Anträge werden selbstverständlich weiterhin sukzessive bearbeitet. Sobald sich die Bearbeitungszeiten spürbar verkürzen – beispielsweise durch Rücknahmen – werden wir die Antragstellung wieder ermöglichen. Über Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Hinweis: Alternative Gutachtenerstellung möglich

Neben dem zuständigen Gutachterausschuss sind auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachver­ständige für die Bewertung von Grundstücken oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachver­ständige die für die Wertermittlung von Grundstücken befugt, Gutachten gemäß § 38 Abs. 4 LGrStG zu erstellen.

Über den folgenden Link erhalten Sie Hinweise, wer ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Absatz 4 LGrStG erstellen darf:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern/Merkblatt_Gutachtenerstellung_gem%C3%A4%C3%9F___38_Absatz_4_LGrStG_vom_09.12.2024.pdf

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ihr
Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen