Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg
Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer.
Zur Berechnung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 müssen Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine „Feststellungserklärung" für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben.
Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung und zum Zeitplan der neuen Grundsteuer für Baden-Württemberg finden Sie im neuen Flyer des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg oder unter dem Link https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu