Qualifizierter Mietspiegel: ChangeMe

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Qualifizierter Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel für die Städte und Gemeinden des Zweckverbandes „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen"

Erstmalig wurde ein qualifizierter Mietspiegel für die Städte und Gemeinden des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ erstellt, welcher Ihnen seit Dezember 2024 zur Verfügung steht.

Dieser wird künftig regelmäßig ermittelt und liefert Ihnen Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien.

 

Die Städte und Gemeinden des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ haben auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage in enger Zusammenarbeit einen neuen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Er basiert auf ca. 9.000 Datensätzen, die von Mai bis Juni 2024 bei zufällig ausgewählten Haushalten schriftlich erhoben wurden.

Mit der Konzeption des Mietspiegels und der Auswertung der Daten war das EMA-Institut aus Regensburg beauftragt. Das dem Mietspiegel zugrundeliegende regressionsanalytische Auswertungsverfahren ermöglicht detaillierte und statistisch abgesicherte Ergebnisse über den freien Mietwohnungsmarkt in den Gebieten der beteiligten Kommunen.

Die Erstellung des Mietspiegels wurde fachlich begleitet von einem Arbeitskreis lokaler Wohnungsmarktexperten, bestehend aus:
• Bau- und Wohnungsgenossenschaft NECKAR-FILS eG,
• Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e. V.,
• Haus und Grund Kirchheim unter Teck und Umgebung e. V.,
• Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein e. V. Nürtingen und Umgebung,
• Kreisbaugenossenschaft Kirchheim-Plochingen eG,
• Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen,
• Volksbank Mittlerer Neckar eG.

Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels als Kooperationsobjekt der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg finanziell gefördert. Der gemeinsame Mietspiegel wurde als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB anerkannt, er trat am 01. Dezember 2024 mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren in Kraft.

 

Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die Städte und Gemeinden des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachteraus­schuss im Landkreis Esslingen“ wird flächendeckend ein qualifizierter Mietspiegel neu erstellt.

Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für ver­schiedene Wohnungstypen. Dies sorgt für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt, da er öffentlich für alle einsehbar ist. Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können.

Für die Erstellung des Mietspiegels werden entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben.

Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen 11. Mai und 26. Juni 2026 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung des Fragebogens ist gemäß Mietspiegelreformgesetz für die Be­fragten verpflichtend. Anschließend erfolgt die Auswertung und Aufbereitung der erho­benen Daten. Der qualifizierte Mietspiegel wird voraussichtlich zum 01. Dezember 2026 zur Verfügung stehen.

Wir bitten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, uns bei der Erstellung der neuen Mietspiegel für die Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des Gemein­sa­men Gutachterausschusses tatkräftig zu unterstützen und uns die nötigen Informa­tio­nen durch die Beantwortung der Fragen zur Verfügung zu stellen. Die personenbe­zo­genen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Ab­schluss des Projekts gelöscht.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung.

Ihr Team des Zweckverbands "Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen"

Online-Service Mietspiegelrechner

Der Mietspiegelrechner bietet Ihnen eine Übersicht über die Mieten, welche in den Verbandskommunen für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Er unterstützt bei Bedarf, liefert Hilfestellung und eine zusätzliche Kontrolle bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Online-Mietspiegelrechner:

https://online-mietspiegel.de/lkr-esslingen/

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die üblichen Mieten für Wohnraum in einer Gemeinde (vgl. § 558c Abs. 1 BGB). Die ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB).

Ein Mietspiegel ist dann qualifiziert, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt wurde (§ 558d Abs. 1 BGB).

 

Wozu dient ein qualifizierter Mietspiegel?

Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Der Mietspiegel sorgt damit für Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt, da er öffentlich für alle einsehbar ist. 

Er ist unter anderem in Fällen des gesetzlichen Mieterhöhungsverfahrens und im Rahmen der Prüfung von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher anzuwenden. Er kann außerdem für die Immobilienwertermittlung im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens im Ertragswertverfahren herangezogen werden. 

Was ist mit den Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet, die schon einen Mietspiegel haben?

Die Kooperationen Kirchheim unter Teck (Kirchheim, Dettingen, Notzingen), Nürtingen (Nürtingen, Aichtal, Wolfschlugen, Frickenhausen) und Plochingen (Plochingen, Deizisau, Altbach) verfügen bereits über qualifizierte Mietspiegel. 

Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre fortgeschrieben bzw. alle vier Jahre neu gefasst werden (§ 558d BGB). Um diese Frist einzuhalten, wird auch für die genannten Städte und Gemeinden der Mietspiegel neu gefasst und aktualisiert.

Wie wurde der Mietspiegel erstellt?

Für den Mietspiegel wurden zunächst die mietspiegelrelevanten Wohnungen aus vorhandenen Datensätzen wie z. B. der Einwohnermeldeliste erhoben. Ausgenommen waren beispielsweise Sozialwohnungen, Studenten-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheime oder Ferienwohnungen. Aus dieser Datenbasis wurden anschließend ca. 9.000 Haushalte zufällig ausgewählt, denen ein Fragebogen zu den Merkmalen Ihrer Mietwohnung zugeschickt wurde. Der Fragebogen wurde gemeinsam mit einem Arbeitskreis aus Vertretern von Mietern, Vermietern sowie Wohnungsbauträgern erstellt und abgestimmt.

Die Beantwortung des Fragebogens war für die angeschriebenen Personen gemäß Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Die eingegangenen Antworten aus der Stichprobe wurden im Anschluss anonymisiert ausgewertet, um daraus die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.

Wo kann der Mietspiegel eingesehen werden?

Auf unserer Homepage finden Sie den Mietspiegel sowie die Dokumentation über die Mietspiegelerstellung jeweils als PDF-Datei. Darüber hinaus steht Ihnen ein Online-Mietpreisrechner zur Verfügung.

Diese Angebote sollen Ihnen eine einfache Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete ermöglichen.