Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes, die sogenannte Bodenrichtwertzone. Grundstücke innerhalb dieser Zone stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein.
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, sowie bauliche oder sonstige Anlagen werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre ermittelt, aktualisiert und mittels Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen dargestellt und veröffentlicht. Dadurch tragen die Bodenrichtwerte zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und der Verkehrswertermittlung.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge (Kaufpreissammlung) und der allgemeinen Marktentwicklung für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.
Hier finden Sie die Bodenrichtwerte der Verbandsstädte und Verbandsgemeinden zum Stichtag 01.01.2023
Beim Abruf und der Darstellung der Bodenrichtwertkarten ist zu beachten, dass diese zunächst in niedriger Auflösungsqualität aufgerufen werden um die Ladezeiten so gering wie möglich zu halten.
Die Bodenrichtwertkarten können bei Bedarf in hoher Auflösung als PDF-Datei heruntergeladen und gespeichert werden.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 sind zusätzlich über das Bodenrichtwertinformationssystems „BORIS-BW“ unter dem Link www.gutachterausschuesse-bw.de abrufbar.
Die Bodenrichtwerttabellen inkl. Strukturdaten und Statistiken stehen seit der Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichtes 2023 zum Download zur Verfügung (Leistungen/Grundstücksmarktbericht(Passende Downloads zum Grundstücksmarktbericht 2023).
Bodenrichtwertkarten, Stichtag 01.01.2023
Hier finden Sie die Bodenrichtwerte der Verbandsstädte und Verbandsgemeinden zum Stichtag 01.01.2022
Beim Abruf und der Darstellung der Bodenrichtwertkarten ist zu beachten, dass diese zunächst in niedriger Auflösungsqualität aufgerufen werden um die Ladezeiten so gering wie möglich zu halten.
Die Bodenrichtwertkarten können bei Bedarf in hoher Auflösung als PDF-Datei heruntergeladen und gespeichert werden.
Bodenrichtwerte, Stichtag 01.01.2022
Bodenrichtwertkarten, Stichtag 01.01.2022
Alle Grundstückseigentümer sollten nochmals die aktuellen Bodenrichtwerte (Fortschreibung) abgleichen. Die Finanzverwaltung wird im Falle von Änderungen durch Fortschreibungen nicht tätig.
Bei Änderungen im Zuge der Fortschreibungen sollte der Grundstückseigentümer beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Feststellungsbescheides stellen.