Auf folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über das Leistungs- und Aufgabenspektrum des Zweckverbandes, sowie detaillierte Auskünfte zu den jeweiligen Themen.
Informationen zur Grundsteuerreform (Grundsteuer B)
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) für Baden-Württemberg bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die geplanten Umsetzungsschritte der Grundsteuerreform, über die rechtlichen Verpflichtungen für Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Informationen für die Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis eines anderen Wertes nach § 38 Abs. 4 LGrStG.Mehr erfahren
Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen
Durch den Zusammenschluss der Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, der Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), der Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen wurde der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ mit Sitz in Nürtingen gegründet.Mehr erfahren
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Kaufpreissammlung
Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, wird von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss zur Führung der Kaufpreissammlung übersandt. Mehr erfahren
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Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone).Mehr erfahren
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Verkehrswertgutachten
Jeder Eigentümer kann für sein Grundstück, sein Haus, seine Eigentumswohnung oder ein Grundstücksrecht ein Gutachten über den Verkehrswert bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen.Mehr erfahren