Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihrer gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten, sowie Gerichten und Justizbehörden Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.
Der Antrag (PDF-Dokument, 307,24 KB, 23.05.2022) für ein Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken, als auch für Wohnungseigentum, muss schriftlich gestellt werden.
Die Erstattung eines Gutachtens ist gebührenpflichtig. Die jeweilige Gebühr ist der Gebührensatzung (PDF-Dokument, 123,17 KB, 10.08.2022) des Zweckverbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen vom 08.10.2021 zu entnehmen.
Die Gebühr unterliegt der Mehrwertsteuer, die in der jeweilig gesetzlichen Höhe zu entrichten ist.
Benötigte Unterlagen:
- Grundbuchheftauszug (unbeglaubigt, aktuell)
- Bescheid über Gebäudebrandversicherung
- Energieausweis (sofern vorhanden)
- Aufstellung der Mieten (sofern vorhanden)
- Weitere Unterlagen (z. B. Erbschein, Vollmacht usw.)
- bei Wohnungs- bzw. Teileigentum zusätzlich
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
- letzte Nebenkostenabrechnung (sofern vorhanden)
- Wirtschaftsplan
WICHTIG: Sollte der Antragsteller nicht (Mit-)Eigentümer des Bewertungsobjektes sein, muss ein Nachweis des Antragsberechtigten, z. B. Erbschein, Vollmacht des Eigentümers, Betreuungsvollmacht, Nachlassvollmacht etc. vorgelegt werden.
Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihres Antrages wird dieser bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses geprüft. Sie erhalten im Anschluss eine Benachrichtigung des Einganges per Post oder E-Mail.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bereitet die Wertermittlung vor.
Danach erfolgt eine Einberufung mehrerer Gutachter, die Inaugenscheinnahme und Zustandserfassung des Objektes durch die Gutachter (Ortstermin nach telefonischer Vereinbarung) sowie die Beratung und der Beschluss des Verkehrswertes (Gutachterausschusssitzung).
Die Gutachtenausfertigung(-en) erhalten Sie mit der Rechnung in der Regel ca. 2-3 Wochen nach Beschluss.
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